Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien) haben in Ausübung ihrer Tätigkeit einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.
Die Weiterbildung gilt für alle Lenker/innen von Kraftfahrzeugen gemäß Gelegenheitsverkehrsgesetz und Kraftfahrerliniengesetz.
Das bedeutet, dass alle Fahrer/innen, die im gewerblichen Personenbeförderungsgewerbe unterwegs sind, innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen müssen. Diese 35 Stunden Weiterbildung für Berufskraftfahrer sind in Ausbildungsblöcken von mindestens 7 Stunden pro Tag zu absolvieren.
Die Absolvierung der Module wird in einer dafür vorgeschriebenen Bescheinigung bestätigt.
Gerne stehen wir auch für eine individuelle Terminplanung zur Verfügung!